KFZ mit ausländischen Kennzeichen dürfen nun doch in Umweltzone?

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Die Stadt Palma auf Mallorca hat kürzlich eine bedeutende Änderung in Bezug auf ihre Umweltzone im historischen Zentrum bekannt gegeben. Nach anfänglicher Kritik dürfen nun auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, einschließlich deutscher, unter bestimmten Bedingungen in die Zone einfahren.

Diese Kehrtwende soll einen Ausgleich zwischen Umweltschutz und den Bedürfnissen von Besuchern und Residenten schaffen. Doch wie praktikabel ist die neue Regelung wirklich?

Um die Umweltzone befahren zu dürfen, ist eine Registrierung auf der Webseite mobipalma.mobi erforderlich. Hier müssen diverse Dokumente wie Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein und ein Nachweis über den Fahrzeugbesitz hochgeladen werden. Bei Leasing- oder Mietwagen ist zusätzlich der Vertrag vorzulegen.

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Auch ein Nachweis über die Einreise, beispielsweise ein Fährticket, ist notwendig. Die Genehmigung ist zeitlich begrenzt und muss mindestens fünf Tage vor der geplanten Einfahrt beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt 30 Kalendertage ab dem beantragten Datum. Darüber hinaus sind die Zufahrtsberechtigungen von der Umweltplakette des Fahrzeugs abhängig.

Bis Ende 2026 sind Fahrzeuge mit den Plaketten B, C, ECO und 0 zugelassen. In den Jahren 2027 bis 2029 dürfen nur noch Fahrzeuge mit C, ECO und 0 einfahren. Ab 2030 sind schließlich nur noch ECO- und 0-Emissionsfahrzeuge erlaubt, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelung tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führt oder ob sie weiterhin für Verwirrung sorgt. Die Details und Einschränkungen könnten sich im Alltag als problematisch erweisen.

Quelle: Agenturen